König Christian VI. von Dänemark ist Enkel des verstorbenen Güstrower Herzogs Ulrich III., ergreift Mecklenburg jedoch Partei für die Seite der Protestanten und wird in den Krieg hineingezogen. In den Folgejahren wird der Güstrower Hof Zufluchtsort für calvinistische und hussitische Glaubensflüchtlinge aus der Pfalz und aus Böhmen. Durch den Dreißigjährigen Krieg ist der Geldbedarf im Land ungeheuer angestiegen. Immer neue Münzstätten entstehen und zahlreiche gewinnsüchtige Münzmeister beginnen, minderwertiges Kleingeld gegen hochwertige Münzen zu wechseln, um diese einzuschmelzen und wieder in Kleingeld zu vermünzen. Um der Inflation zu begegnen, lassen Adolf Friedrich und Johann Albrecht dubiose Münzmeister hinrichten und alle Münzstätten in Mecklenburg schließen. Nun gelangt allerdings minderwertiges Geld aus allen Richtungen ins Land, gutes Wechselgeld ist aber nicht mehr vorhanden und Wechsler und Betrüger durchstreifen das Land. Als Gegenmaßnahme reaktivieren die beiden Herzöge im November zwei Münzstätten und richten überall im Land Stempelstellen ein, an denen ein vereidigter Mann Münzen, deren Feingehalt der Vorschrift entsprach, mit einem Stierkopf gegenstempelt. So kann die Inflation erfolgreich aufgehalten werden. Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht II. erreichen am 3. März 1621 die zweite Landesteilung Mecklenburgs in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow, die in einem Erbvertrag bzw. den Güstrower Reversalen festgeschrieben wird. Johann Albrecht II. erhält den Güstrower Landesteil zugesprochen. Die Grenze verläuft in etwa auf der Linie Doberan, Sternberg, Lübz. Die evangelische Landeskirche, das Hof- und Landgericht, die Landesuniversität Rostock und der Hafen Warnemünde bleiben aber auf Betreiben der Stände gemeinschaftlich verwaltet. Seit diesem Jahr werden die Landtage abwechselnd in Sternberg und Malchin, manchmal auch in Güstrow abgehalten. Die Stände erklären sich bereit, 1 Million Gulden zur Schuldentilgung der beiden Herzöge zu zahlen. Als Gegenleistung werden ihnen ihre alten Privilegien bestätigt und die Union der Stände wird als untrennbare Vereinigung anerkannt. Mit der Verlagerung der militärischen Aktivitäten des Dreißigjährigen Krieges in den Norden wird auch Mecklenburg ab 1623 als Mitglied des Niedersächsischen Kreises in den Krieg hineingezogen und kann seine Neutralität nicht mehr bewahren. Auf einem Landtag im Februar in Malchin beschließen die Stände die Aufstellung besoldeter Truppen und die Moblilisierung der Bürger für ein Truppenkontingent des Niedersächsischen Kreises. In Güstrow mustert man für Reiter- und Landvolk jeden Dritten. Mit dem Durchzug der Heere des Dreißigjährigen Krieges kommt es wieder verstärkt zur Ausbreitung der Pest. Es gestaltet sich immer schwieriger, im Dreißigjährigen Krieg neutral zu bleiben. Herzog Johann Albrecht wendet sich am 26. Januar 1625 mit einer Flugschrift an seine Untertanen und verbietet bei "Leibens und Lebens Straff", in den Sold fremder Heere zu treten. Trotzdem ist es für viele Mecklenburger verlockend, sich gegen gute Bezahlung von fremden Truppen anwerben zu lassen. Anfeindungen durch die verschiedenen Konfliktparteien bleiben nicht aus. Am 3. April wählen die Fürsten des Niedersächsischen Kreises in Lauenburg König Christian IV. von Dänemark, den Enkel Ulrichs III., zu ihrem Obristen. Er ist als Herzog von Holstein auch deutscher Reichsfürst. Nun bildet sich schnell ein Bündnis zwischen England, der Niederlande, Dänemark, dem Niedersächsischen Kreis und den Kurfürsten von der Pfalz gegen das katholische Lager des Kaisers. Im Mai des Jahres ziehen dänische Truppen unter König Christian IV. durch Mecklenburg, schlagen ihre Lager auf und requirieren Soldaten. All das geschieht mit Duldung der mecklenburgischen Herzöge. 400 dänische Soldaten besetzen Bützow, um den Bischofsadministrator Ulrich, der ein Sohn Christian des IV. und Urenkel des verstorbenen Herzogs Ulrich ist, an seinem Wohnsitz zu schützen. In Mecklenburg wird 1626 erneut für den besoldeten Kriegsdienst geworben. Die aufgestellten Mannschaften werden dem dänischen König Christian IV. zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig versichern die Herzöge aber dem habsburgischen Kaiser ihre Ergebenheit und kündigen dem Dänenkönig wenig später ihr Bündnis. Da ihnen jedoch kein eigenes Heer zur Verfügung steht, können sie den Einmarsch dänischer Truppen ins Land nicht verhindern. Als Tilly am 26. August über das dänische Heer unter Christian dem IV. am Barenberg siegt, fallen ihm auch mecklenburgische Soldaten in die Hände. Außerdem zieht sich das dänische Heer plündernd nach Boizenburg, Wittenburg, Parchim und Bützow zurück. Nun ist die Neutralität des Landes endgültig gebrochen. Ende des Jahres fordert der Kaiser die mecklenburgischen Herzöge auf, die dänische Armee des Landes zu verweisen. Adolf Friedrich und Johann Albrecht verweigern sich jedoch dieser Anweisung. Der Kaiser wertet das Verhalten als Affront und wirft den mecklenburgischen Herzögen Paktieren mit dem Reichsfeind vor. Im Juli 1627 dringen kaiserliche Truppen über die Elbe bei Boizenburg und Neubrandenburg in Mecklenburg ein. Sie schlagen das schlecht vorbereitete dänische Heer in die Flucht, das sich nach Poel und Bützow zurückzieht. Am 19. Dezember erhält Albrecht von Wallenstein von Kaiser Ferdinand II. das Versprechen, als Pfand für die aufgewendeten Kriegskosten, mit den beiden Herzogtümern Mecklenburg entschädigt zu werden, da sich die Herzöge der Konspiration mit Dänemark schuldig gemacht hätten. Die mecklenburgischen Landstände sind zwar zur Zahlung der hohen Geldsumme bereit, die der Kaiser Wallenstein schuldet, aber der Kaiser lehnt das Anerbieten ab und verpflichtet sie zur Pfandhuldigung gegenüber Wallenstein. Am 1. Februar 1628 erreicht Wallenstein über seinen Mittelsmann Heinrich Freiherr von St. Julian offiziell die Verpfändung Mecklenburgs. St. Julian zieht daraufhin als Wallensteins Statthalter vom 23. März bis 8. Juli in das Güstrower Haus Mühlenstraße 48 ein. Eine Kommission, die aus zwei kaiserlichen Räten besteht, nimmt in Abwesenheit Wallensteins, am 8. April die Pfandhuldigung der Stände entgegen, nachdem sie mehrere Tage miteinander verhandelt hatten. Wallenstein selbst hätte gern die Verweigerung der Huldigung gesehen, da er dem Landadel dann alle Privilegien entzogen hätte. Die beiden mecklenburgischen Herzöge werden des Landes verwiesen. Johann Albrecht flieht mit seiner Familie am 22. Mai nach Harzgerode zu den Verwandten seiner Frau, sein Bruder Adolf Friedrich geht nach Reinharz und findet Zuflucht beim Kurfürsten von Sachsen. Jetzt setzt Wallenstein ab dem 9. Juli als Statthalter den Schlesier evangelischen Glaubens Albrecht von Wiengiersky ein. Er residiert ebenso wie sein Vorgänger im Haus Mühlenstraße 48. Am 27. Juli zieht Wallenstein mit seiner Ehefrau Elisabeth und seinem Hofstaat (70 Grafen, Freiherren, 100 Leibschützen u.a.) über Tribsees und Gnoien kommend auf seine neue Residenz in Güstrow. Im September begeben sich die mecklenburgischen Herzöge auf Schleichwegen durch Mecklenburg nach Lübeck und leben dort anfangs bei einer Patrizierfamilie. Später kommen beide Brüder auf einem Stiftshof des Bischofs von Lübeck unter, der sie auch versorgt. Ihre Mutter Sophie von Holstein-Gottorp läßt sich durch Wallenstein nicht des Landes verweisen, sondern baut auf der Eldenburg in Lübz tatkräftig den Sitz der mecklenburgischen Exilregierung auf. Sie unterhält regen Briefwechsel mit ihren Söhnen im Exil, schickt ihnen Kleider, Betten, Brot und Fleisch oder trifft sich mit ihnen heimlich außer Landes, um über das Vorgehen zur Wiedererlangung ihrer Herrschaft zu beraten. Wallenstein beruft sofort nach seinem Regierungsantritt einen Landtag nach Güstrow ein. Er leitet tiefgreifende Reformen in Regierung, Verwaltung und Justiz ein und will Mecklenburg zu einem modernen Staat machen. Wallenstein beschneidet den politischen Einfluß der Landstände und ordnet die Armenversorgung neu. Er richtet Reitposten in alle Richtungen des Landes ein, Güstrow wird so die erste Poststation des Landes. Entgegen allen Befürchtungen führt er nicht den Katholizismus als Landesreligion ein, sondern verhält sich tolerant gegenüber der evangelischen Lehre. Am 6. März 1629 erläßt Kaiser Ferdinand ein Restitutionsedikt, das die Protestanten zur Rückgabe der seit 1555 eingezogenen katholischen geistlichen Güter zwingen soll. Das Edikt stößt auf heftigen Widerspruch, denn es bedroht einerseits die Existenzgrundlage der meisten protestantischen Fürsten und erscheint andererseits vor allem den katholischen Klerikern noch zu gemäßigt. Das Restitutionsedikt verschärft aber die internationalen Spannungen zwischen den Kriegsparteien. Anfang Juni 1629 setzt Kaiser Ferdinand II. die mecklenburgischen Herzöge ohne förmliche Achterklärung ab, was einen Verstoß gegen das Reichsrecht bedeutet. Am 16. Juni erhält Wallenstein auch die erbliche Belehnung mit Mecklenburg durch den Kaiser nachdem eine Untersuchungskommission endgültig die Schuld der mecklenburgischen Herzöge hervorgehoben hatte. Am gleichen Tag wird ein Gehorsamsbrief an die mecklenburgischen Stände ausgestellt. Wallenstein erhält den Titel "General des ozeanischen und baltischen Meeres", den er bis zu seinem Tode beibehält. Am 23. Juli 1629 reist Wallenstein über Sternberg, Schwerin, Neustadt-Glewe und Magdeburg nach Böhmen zurück, um Intrigen der dortigen Fürsten gegen ihn zu begegnen. In Güstrow bleibt der Statthalter Wallensteins Albrecht von Wiengiersky mit einer kleinen Garnison zurück. Er residiert im Haus Mühlenstraße 48 und soll Wallensteins Pläne weiterführen. Am 9. November 1629 richtet der schwedische König Gustav Adolf an die mecklenburgischen Herzöge im Exil eine Botschaft, daß er ihre Herrschaft wiederherstellen werde, wenn sie ihn in einem bevorstehenden Feldzug aktiv unterstützen würden. Am 1. Februar 1630 leisten die mecklenburgischen Stände Wallensteins Vertretern, dem Statthalter und dem Kanzler, auch den Erbhuldigungseid, nachdem Wallenstein ihnen ihre Privilegien bestätigte und die Unantastbarkeit der evangelischen Religion versichert hatte. Am 4. Februar ergeht ein Befehl an alle Adligen und Lehnsträger, nach Güstrow zu kommen, damit die alten Lehnsurkunden in der Kanzlei überprüft werden können. In neuen Urkunden sollen die Rechte genau und nicht mehr beliebig auslegbar festgehalten werden. Ende Juni Anfang Juli 1630 landen die schwedischen Truppen König Gustav Adolfs mit 13.000 Mann auf Usedom, dringen nach Süden vor und schlagen die kaiserlichen Truppen. Auch die beiden mecklenburgischen Herzöge stellen Gustav Adolf Truppen zur Verfügung. Wallenstein wird am 13. August 1630 auf dem Kurfürstentag in Regensburg von Kaiser Ferdinand als Oberster Heerführer abgesetzt. Am 8. Oktober 1630 richtet Gustav Adolf von Ribnitz aus einen Aufruf an die "eingesessenen Unterthanen, geist- und weltlichen Herren, Adel, Bürger und Bauer" der beiden mecklenburgischen Herzogtümer, mit dem er sie auffordert, die vertriebenen Landesherren zu unterstützen und sich gegen Wallenstein zu wenden. Zu Beginn des Jahres 1631 erobern schwedische Truppen in kurzer Folge Neubrandenburg, Stavenhagen, Malchin und andere mecklenburgische Städte. Nun zieht Wallensteins Hofgefolge im März endgültig aus Güstrow ab, das Schloß wird durch Michael Dahma geräumt, der alle wertvollen Ausstattungsstücke nach Gitschin bringen läßt. Wallensteins Statthalter Wiengiersky verkauft noch einmal sehr viel Getreide. Die wallensteinsche Besatzung zieht sich Anfang Juni nach Rostock zurück. Am 6. Juni versorgt der Rat die letzten Truppen Wallensteins in Güstrow. Am 6. Juli 1631 werden Adolf Friedrich und Johann Albrecht offiziell die herzoglichen Rechte wiedergegeben. Mit den schwedischen Truppen kehrt am 21. Juli, nach anderen Quellen zu einem etwas späteren Zeitpunkt, der vertriebene Herzog Johann Albrecht II. nach Güstrow zurück. Er hatte am 17. Juli sein Exil in Lübeck verlassen. Einen Tag vorher schrieb er noch an die dänische Königin Sophia, Tochter Ulrichs III., daß er vergeblich auf die Wiedereinsetzung durch den Kaiser gehofft hatte und nun selbst eine kleine Truppe angeworben hätte. Alle Maßnahmen Wallensteins zur Neuordnung des Staatswesens werden sofort nach der Rückkehr des Herzogs rückgängig gemacht. Die Güter von mecklenburgischen Beamten aus Wallensteins Regierung werden konfisziert und viele seiner Anhänger verurteilt. Sogar die Bauern lehnen es ab, weiterhin Kartoffeln, die "katholischen Erdäpfel", anzubauen. Den Kartoffelanbau kann erst wieder Friedrich der Fromme etwa 100 Jahre später durchsetzen. Am 13. März 1632 schließen die beiden mecklenburgischen Herzöge mit dem Schwedenkönig Gustav Adolf in Frankfurt am Main einen Vertrag durch den das Land zwar nicht formal aber de facto vom deutschen Reichsverband abgetrennt und zum Protektorat Schwedens wird. Adolf Friedrich und Johann Albrecht verlieren einen Großteil ihrer Souveränität. Außerdem wird Mecklenburg verpflichtet, Schweden monatlich 10.000 Reichstaler Kriegskosten zu zahlen. Schweden erhält das Recht, an allen mecklenburgischen Häfen und Flüssen Zollstationen zu errichten, die Orte Wismar und Warnemünde sowie die Insel Poel geraten vollständig in Schwedens Hand. Schwedisches Kupfergeld wird in ganz Mecklenburg als Zahlungsmittel eingeführt, dazu wird sämtliches Silbergeld des Landes eingezogen und nach Schweden gebracht. Die Herzöge geben auch die bindende Zusage, in späteren Kriegen ein Bündnispartner Schwedens zu bleiben. Am 16. November 1632 fällt Gustav Adolf jedoch in der Schlacht bei Lützen. Zwar besteht der Bündnisvertrag auch unter dem schwedischen Kanzler Oxenstierna weiter, aber dennoch bleibt Mecklenburg durch den plötzlichen Tod Gustav Adolfs eine dauernde Abhängigkeit von Schweden erspart. Johann Albrecht II. wird am 26. Februar 1633 durch seine dritte Frau Eleonora Maria von Anhalt-Bernburg der ersehnte Sohn und Erbprinz Gustav Adolf geboren. Er erhält seinen Namen zu Ehren des verstorbenen schwedischen Königs Gustav Adolf. Am 15. Juli 1633 nimmt Johann Albrecht mit seinem Bruder in Wolgast an der letzten Ehrung für den gefallenen Schwedenkönig Gustav Adolf teil, dessen Leiche in der Schlosskirche aufgebahrt ist und anschließend nach Schweden überführt wird. Am 15. Februar 1634 wird Albrecht Wallenstein, der offiziell immer noch den Titel Herzog von Mecklenburg trägt, in Eger (Cheb) ermordet. Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow stirbt am 23. April 1636 und setzt seine Frau Eleonora Maria von Anhalt-Bernburg testamentarisch als Regentin und Vormund für seinen noch minderjährigen Sohn Gustav Adolf ein. Ihr zur Seite stehen soll der ebenfalls reformierte Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg. Johann Albrecht wünscht, daß sein Sohn im calvinistischen Glauben erzogen wird. Bei der Testamentseröffnung am 23. Mai läßt jedoch der lutherische Adolf Friedrich von Mecklenburg-Schwerin seinen Protest verlesen. Er verlangt, daß sich Eleonore-Marie auf ihren Witwensitz Strelitz zurückziehen soll und ihm das Kind zur Erziehung überlassen wird. Auf der offiziellen Trauerfeier am 30. April versuchen die anwesenden auswärtigen Fürsten noch einen Vergleich zwischen dem Schweriner Herzog und der Witwe zu vermitteln, der jedoch scheitert. Als sich Eleonore-Marie weiterhin strikt weigert, läßt er die calvinistische Hofkapelle schließen, droht, ihr Keller und Küche zu verschließen und versucht, sie mit allen Mitteln aus dem Schloß zu treiben. Adolf Friedrich von Mecklenburg-Schwerin raubt am 17. Januar 1637 seinen vierjährigen Neffen den Thronfolger Gustav Adolf aus dem Güstrower Schloß, läßt ihn fortan in Bützow mit seinen eigenen Kinder lutherisch erziehen und übernimmt die Vormundschaft für den Güstrower Landesteil bis zu Gustav Adolfs Volljährigkeit. Seine Mutter versucht vergeblich, beim Kaiser Protest gegen den Raub ihres Sohnes einzulegen und wendet sich auch an die Schweden mit der Bitte um Unterstützung. Adolf Friedrich macht Eleonore Marie von Anhalt-Bernburg das Leben auf dem Güstrower Schloss zur Hölle und schikaniert sie, wo er kann. Sie ist erst 1644 bereit, sich auf ihren Witwensitz Strelitz zurückzuziehen. Von diesem Zeitpunkt an wohnt der junge elfjährige Gustav Adolf mit einer kleinen Hofhaltung wieder im Güstrower Schloss. Im gleichen Jahr müssen sich die schwedischen Truppen aus Mecklenburg zurückziehen. Mehrmals gehen die Fronten zwischen kaiserlichen, schwedischen, preußischen und anderen Truppen über Mecklenburg hinweg, sie leiten die schlimmsten Jahre während des Dreißigjährigen Krieges in Mecklenburg ein. Schwedische Truppen des Generals Baner und kaiserliche Truppen des Generals Gallas plündern zahlreiche Städte und ihr Umland aus. Viele Dorfbewohner flüchten sich in Wälder oder nahegelegene Städte. Am 15. August 1638 notiert Herzog Adolf Friedrich in seinem Tagebuch, daß die beiden Mecklenburg "an Menschen und Vieh elendig und dermaßen verrottet und verwüstet, daß auf etlichen adligen Höfen fast gar kein lebendiger Mensch übrig geblieben" sei. Auch der schwedische General Baner beschreibt im September Mecklenburg als Land, in dem nichts mehr außer Sand und Luft sei. Er stellt fest, nur noch "ein wenig dürres Gras sei übrig" und "alles vom Feinde bis auf den Erdboden verheert und verzehret". Kaum ist 1639 eine Pestepidemie abgeklungen, ziehen im Dreißigjährigen Krieg wieder erst schwedische und dann kaiserliche Truppen durchs Land und hinterlassen eine Spur der Verwüstung. Viele Dörfer werden dem Erdboden gleichgemacht und in den Städten sinkt die Einwohnerzahl beträchtlich. In der durch Herzog Adolf Friedrich herausgegebenen "Gesinde- und Bauernordnung" taucht 1645 für die Bauernschaft zum ersten Mal der Begriff leibeigen, meist auch erbuntertänig, auf. Der Dreißigjährige Krieg wird mit den Westfälischen Friedensverträgen am 24. Oktober 1648 offiziell beendet. Zuvor hatte man seit 1643 in Münster und Osnabrück über die Friedensbedingungen verhandelt. Zählte man vor dem Krieg in Mecklenburg etwa 300.000 Einwohner, so sind es danach nur noch 50.000. Das Land ist verherrt, Dörfer liegen wüst da, Städte sind entvölkert. Der Dreißigjährige Krieg bedeutet die stärkste Zäsur in der mecklenburgischen Geschichte, das Land verfällt immer mehr in Rückständigkeit. Im Westfälischen Frieden muß Mecklenburg für das Erscheinen der Schweden bezahlen. Wismar, die Insel Poel und das Amt Neukloster gehen an Schweden. Im Ausgleich dafür erhält Adolf Friedrich I zwar die säkularisierten Stiftsländer Schwerin und Ratzeburg als Fürstentümer mit allen Rechten erblich zugesprochen. Damit erkennt man aber nur einen bereits bestehenden Zustand rechtlich an. Das Mecklenburgische Landeswappen wird siebenteilig. 14 |